Allgemeine Geschäftsbedingungen
Aktualisiert am 17. Juli 2025
1. Geltung
- Für die gesamte Geschäftsbeziehung (Angebote, Lieferungen und Leistungen), auch für zukünftige Geschäfte zwischen der Techwerk GmbH (nachfolgend: Techwerk) und dem Kunden, gelten ausschließlich die nachfolgenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen in ihrer zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses jeweils gültigen Fassung.
- Abweichende, entgegenstehende oder ergänzende Bedingungen des Kunden werden nicht Vertragsbestandteil, es sei denn, Techwerk stimmt ihrer Geltung ausdrücklich und schriftlich zu. Dies gilt auch dann, wenn Techwerk in Kenntnis entgegenstehender Bedingungen vorbehaltlos Leistungen erbringt.
2. Vertragsschluss und Gegenstand
- Techwerk ist eine unabhängige Digitalagentur mit den Schwerpunkten Softwareentwicklung, App-Entwicklung, UX/UI Design, KI-Entwicklung, Shopify- und Performance-Marketing-Lösungen.
- Grundlage der Arbeit sind individuelle, technologiebasierte Strategien, die durch ein interdisziplinäres Team entwickelt und fortlaufend optimiert werden, um den digitalen Erfolg der Kunden nachhaltig zu steigern.
- Soweit nicht anders vereinbart, erfolgen Angebote von Techwerk freibleibend.
- Art und Umfang der Leistungen bestimmen sich in erster Linie nach den einzelvertraglichen Vereinbarungen und Kostenvoranschlägen, im Übrigen nach diesen AGB.
- Einzelaufträge werden nur wirksam, wenn sie schriftlich oder per E-Mail von beiden Parteien bestätigt wurden.
- Soweit Gegenstand des Vertrags sind die in dem jeweiligen Angebot beschriebenen Leistungen. Diese Regelungen gehen den AGB im Zweifel vor.
3. Leistungsänderungen
- Änderungswünsche des Kunden (Leistungsumfang, Projektinhalt, Vertragsdauer etc.) sind schriftlich oder per E-Mail an Techwerk zu richten.
- Techwerk prüft die Auswirkungen auf Aufwand, Termine und Vergütung und unterbreitet dem Kunden ggf. ein Änderungsangebot.
- Eine Änderungsvereinbarung wird erst wirksam, wenn Techwerk sie schriftlich bestätigt.
- Änderungen gelten grundsätzlich nur für die Zukunft.
4. Projektbudgets
- Aufgrund technischer und externer Faktoren kann es zu Abweichungen in Aufwand oder Zeitrahmen kommen. Das vereinbarte Projektbudget kann daher um bis zu 15 % über- oder unterschritten werden.
- Angegebene Leistungskennzahlen, wie etwa Performance-Werte, sind Richtwerte und können variieren.
- Anpassungen des Budgets oder der Laufzeit werden zwischen den Parteien transparent abgestimmt.
5. Pflichten des Kunden
- Der Kunde verpflichtet sich, sämtliche von ihm bereitgestellten Inhalte, Daten und Materialien rechtskonform zu gestalten, insbesondere im Hinblick auf Urheberrecht, Datenschutz und Verbraucherschutz.
- Der Kunde stellt sicher, dass seine digitalen Inhalte keine rechtswidrigen, diskriminierenden, gewaltverherrlichenden oder pornografischen Inhalte enthalten.
- Der Kunde garantiert, dass durch seine bereitgestellten Materialien keine Schutzrechte Dritter verletzt werden.
- Der Kunde ist berechtigt, auch andere Agenturen mit digitalen Leistungen zu beauftragen.
- Der Kunde stellt sicher, dass erforderliche Systeme, Server oder Plattformen, die für die Vertragserfüllung notwendig sind, funktionsfähig und erreichbar sind.
- Bei Systemausfällen ist Techwerk unverzüglich zu informieren.
- Techwerk ist berechtigt, Inhalte oder technische Komponenten zur Erreichung der vereinbarten Ziele anzupassen oder zu optimieren.
6. Mitwirkungspflichten des Kunden
- Der Kunde verpflichtet sich, Techwerk alle zur Leistungserbringung erforderlichen Informationen, Daten, Zugänge und Unterlagen rechtzeitig bereitzustellen.
- Kommt der Kunde dieser Pflicht trotz Aufforderung nicht nach, ist Techwerk von der Leistungspflicht befreit oder kann Mehraufwand gesondert berechnen.
- Der Kunde informiert Techwerk unverzüglich über alle Umstände, die den Projektverlauf oder die vereinbarten Leistungen beeinflussen können.
- Techwerk ist berechtigt, Projekte oder Veröffentlichungen zu pausieren, wenn rechtliche Bedenken bestehen oder Dritte Ansprüche geltend machen.
7. Verzögerungen durch fehlende Mitwirkung des Kunden
- Der Kunde verpflichtet sich, alle zur Durchführung des Projekts erforderlichen Unterlagen, Informationen, Freigaben, Zugänge oder sonstigen Materialien innerhalb von zwei (2) Wochen nach Anforderung durch Techwerk bereitzustellen.
- Erfolgt die Bereitstellung nicht innerhalb dieser Frist, ist Techwerk nicht verpflichtet, die ursprünglich vereinbarten Leistungs- oder Liefertermine einzuhalten.
- Verzögerungen, die durch eine verspätete Mitwirkung des Kunden entstehen, führen zu einer entsprechenden Verschiebung der Projektfristen.
- Techwerk ist berechtigt, den durch die Verzögerung entstehenden Mehraufwand oder Leerlaufzeiten gesondert in Rechnung zu stellen.
- Erfolgt die Bereitstellung der notwendigen Unterlagen oder Freigaben auch nach einer schriftlichen Fristsetzung (mindestens 14 Tage) nicht, ist Techwerk berechtigt,
- das Projekt vorübergehend auszusetzen, oder
- den Vertrag außerordentlich zu kündigen.
- In diesem Fall bleibt der Anspruch auf bereits entstandene Vergütung oder angefangene Leistungen bestehen.
- Techwerk haftet nicht für Terminverschiebungen, Projektausfälle oder Mehraufwände, die durch eine verspätete oder unvollständige Mitwirkung des Kunden entstehen.
8. Leistungen Dritter
- Techwerk kann zur Vertragserfüllung Dienstleistungen Dritter (z. B. Hosting-Anbieter, Plattformbetreiber, APIs, Frameworks, Marketingtools) in Anspruch nehmen oder vermitteln.
- Der Kunde stimmt der dafür erforderlichen Datenübermittlung zu.
- Für die Leistungen Dritter gelten deren jeweilige Vertragsbedingungen.
- Techwerk übernimmt keine Gewährleistung für die dauerhafte Verfügbarkeit oder fehlerfreie Funktion solcher Drittleistungen.
- Eine Überwachung von Fremddienstleistern oder deren Inhalte ist nur geschuldet, wenn dies ausdrücklich vereinbart wurde.
9. Projektunterbrechung und Freistellung
- Techwerk ist berechtigt, Projekte mit sofortiger Wirkung zu pausieren, wenn berechtigte Gründe vorliegen, insbesondere bei Zahlungsverzug.
- Temporäre Unterbrechungen können auch im Rahmen von Wartungsarbeiten, Deployments oder Tests erfolgen.
- Eine vollständige Projektunterbrechung seitens des Kunden ist nur nach vorheriger Absprache und Zustimmung durch Techwerk möglich.
10. Urheber-, Marken- und Schutzrechte
- Techwerk überträgt dem Kunden – nach vollständiger Bezahlung – die Nutzungsrechte an den beauftragten Leistungen im vertraglich vereinbarten Umfang.
- An Konzepten, Skizzen, Entwürfen oder abgelehnten Versionen werden keine Nutzungsrechte eingeräumt.
- Die Rechte an nicht umgesetzten Entwürfen verbleiben bei Techwerk.
- Der Kunde erhält die übertragbaren Nutzungsrechte zur exklusiven, zeitlich, räumlich und inhaltlich unbeschränkten Nutzung, sofern nicht anders vereinbart.
- Techwerk darf – sofern einzelvertraglich nichts anderes geregelt ist – den Namen und das Logo des Kunden zu Referenzzwecken verwenden.
11. Vergütung und Zahlungsbedingungen
- Die Vergütung richtet sich nach dem jeweiligen Angebot oder Vertrag.
- Alle Preise verstehen sich zzgl. der gesetzlichen Mehrwertsteuer.
- Rechnungen sind, sofern nichts anderes vereinbart, innerhalb von 14 Tagen ohne Abzug zu begleichen.
- Bei Projektvolumen über 20.000 € kann Techwerk 30 % Anzahlung bei Auftragserteilung verlangen.
- Für verspätete Zahlungen werden Verzugszinsen und Mahngebühren nach den gesetzlichen Regelungen berechnet.
- Techwerk ist berechtigt, die Leistungserbringung bis zur vollständigen Zahlung offener Beträge auszusetzen.
- Besondere Auslagen oder Zusatzkosten (z. B. Lizenzen, Softwaregebühren, API-Kosten) werden zum Selbstkostenpreis weiterberechnet.
12. Haftung
12.1 Haftung von Techwerk
- Techwerk haftet für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit nur im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen.
- Bei leichter Fahrlässigkeit haftet Techwerk nur bei Verletzung wesentlicher Vertragspflichten und begrenzt auf den typischerweise vorhersehbaren Schaden.
- Die Haftungsbegrenzung gilt nicht bei Personenschäden oder nach dem Produkthaftungsgesetz.
- Techwerk haftet nicht für Ausfälle oder Störungen, die durch Dritte, höhere Gewalt oder externe Systeme verursacht werden.
12.2 Haftung des Kunden
- Der Kunde stellt Techwerk von allen Ansprüchen Dritter frei, die aus Verstößen gegen Gesetze, Schutzrechte oder Vereinbarungen durch vom Kunden bereitgestellte Inhalte oder Daten entstehen.
- Der Kunde trägt auch die Kosten einer erforderlichen Rechtsverteidigung.
13. Vertragsdauer und Kündigung
- Die Vertragslaufzeit ergibt sich aus der individuellen Vereinbarung.
- Bei unbefristeten Verträgen kann mit einer Frist von drei Monaten zum Monatsende gekündigt werden.
- Das Recht zur außerordentlichen Kündigung aus wichtigem Grund bleibt unberührt.
- Kündigungen bedürfen der Textform und können per E-Mail oder auf dem Postweg erfolgen.
14. Abtretung und Aufrechnung
- Eine Abtretung von Ansprüchen des Kunden gegen Techwerk ist nur mit schriftlicher Zustimmung von Techwerk zulässig.
- Eine Aufrechnung ist nur mit unbestrittenen oder rechtskräftig festgestellten Forderungen möglich.
15. Änderung der AGB
- Techwerk behält sich das Recht vor, diese AGB jederzeit zu ändern. Änderungen werden dem Kunden schriftlich oder per E-Mail mitgeteilt.
- Widerspricht der Kunde nicht innerhalb von 14 Tagen, gelten die Änderungen als angenommen.
- Auf dieses Widerspruchsrecht wird der Kunde ausdrücklich hingewiesen.
16. Schlussbestimmungen
- Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts.
- Erfüllungsort und Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus diesem Vertrag ist Köln, sofern der Kunde Unternehmer im Sinne des §14 BGB ist.
- Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB unwirksam sein, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt.
